@snowgnome
mir ist da doch gerade etwas "gekommen".
Es gibt die Personensuchmaschine 123people.com
Diese greift:
a) ein Bild von mir auf, welches von mir erstellt wurde und auf Xing eingestellt wurde
b) weiter wird ein Bild von der Internetseite meines Arbeitgebers verwendet. Dieses wurde von unserer Mitarbeiterin der Öffentlichkeitsarbeit aufgenommen
Somit würde ich doch mal behaupten, dass
1. die Darstellung (Vervielfältigung iSv. § 16 UrhG) von Fotos verletzt wird
2. daneben kommt eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild in Betracht
Es stellt sich zum einen die Frage, ob 123 die Daten nun speichert oder nicht. Aber für beide "Auswege" gibt es einen Verstoß:
aa) wenn die Daten auf Ihren Servern (zwischen)gespeichert werden, klarer Verstoß Urheberrecht.
bb) wenn Daten von fremden Servern (Xing) in ihren eigenen Webauftritt einbindet. Hierin liegt regelmäßig ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb desjenigen, der den betroffenen Server betreibt.
Sehe ich das als Laie wenigstens etwas korrekt

Beste Grüße Ulli